Allgemeine Leistungen

Leistungen im Energie, Klima und Umweltrecht

Strategische Beratung

Die aktu­el­len Anfor­de­run­gen zur Kli­ma­neu­tra­li­tät bedin­gen einen ganz­heit­li­chen stra­te­gi­schen Ansatz. Wir ent­wi­ckeln mit unse­ren Mandant:innen inter­dis­zi­pli­nä­re und auf den jewei­li­gen Ein­zel­fall zuge­schnit­te­ne Lösungs­an­sät­ze, die wir gemein­sam umsetzen.

Ausgelagerte Rechtsabteilung

Die Kom­ple­xi­tät der Rechts­fra­gen nimmt ins­be­son­de­re im Ener­gie- und Kli­ma­schutz­be­reich lau­fend zu. Wir bera­ten unse­re Mandant:innen kon­ti­nu­ier­lich zu sämt­li­chen auf­tre­ten­den Rechts­fra­gen und behal­ten für sie aktu­el­le, im Ein­zel­fall rele­van­te Ände­run­gen im für ihre Bran­che gel­ten­den Rechts­rah­men im Blick. 

Prozessführung / Schiedsverfahren / Mediation

Wir ste­hen an der Sei­te unse­rer Mandant:innen. Ihre Ansprü­che ver­tre­ten wir mit gro­ßem Enga­ge­ment und viel Ver­hand­lungs­er­fah­rung. Unser Wis­sen und eine respekt­vol­le Hal­tung gegen­über allen Kon­flikt­par­tei­en machen uns zu erfolg­rei­chen außer­ge­richt­li­chen Mediator:innen. Wenn nötig set­zen wir die Inter­es­sen unse­rer Mandant:innen in sämt­li­chen gericht­li­chen Ver­fah­ren sowie Schieds­ver­fah­ren durch.

Vertragsgestaltung

Wär­me­lie­fer­ver­trä­ge, Kon­zes­si­ons­ver­trä­ge für Strom- und Gas­ver­sor­gungs­net­ze, Ver­trags­wer­ke für dezen­tra­le Ener­gie­ver­sor­gungs­pro­jek­te, Stan­dard-Tem­pla­tes: Für unse­re Mandant:innen gestal­ten und erstel­len wir lang­fris­ti­ge und kom­ple­xe Ver­trags­wer­ke mit ener­gie­recht­li­chem Bezug, prü­fen Ver­trä­ge drit­ter Par­tei­en und ver­han­deln sie mit allen Vertragspartner:innen.

Webinare / Inhouse-Schulungen

Wir kon­zi­pie­ren Web­i­na­re und Inhouse-Schu­lun­gen zu allen ener­gie­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und geben Mandant:innen, Unter­neh­men und Berufs- und Inter­es­sens­ver­bän­den schnell und unkom­pli­ziert Updates zu für sie rele­van­ten Geset­zen und Regu­la­ri­en, ihren Aus­wir­kun­gen und Umset­zungs­mög­lich­kei­ten. Und das mit gro­ßer Begeis­te­rung für unse­re Themengebiete. 

Leistungen im Energie, Klima und Umweltrecht

Fördermittel

Wir unterstützen Mandant:innen bei der Auswahl von Fördermitteln für Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeinfrastruktur. Wir prüfen die Voraussetzungen zur Gewährung und begleiten von der Antragstellung über ggf. erforderliche Abstimmungen mit dem BAFA bis zur erfolgreichen Inanspruchnahme. Wir beraten auch zu Möglichkeiten, Fördermittel zu kumulieren.

  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Fördermittel-Auswahl
  • Antragstellung
  • Abstimmung mit dem BAFA
  • Kumulierung von Fördermitteln

Contracting

Der im deutschen Recht nicht definierte Begriff des Contracting umfasst eine Vielzahl von Formen der standortbezogenen Energieversorgung und Vertragsgestaltung. Sowohl Unternehmen innerhalb eines Konzerns als auch externe Anbieter gehören zu den klassischen Contractoren, die als eigenständige Unternehmen mit Finanzierungsfunktion planend, errichtend und betreibend für dezentrale Energieversorgungsprojekte tätig sind. Anlass ist häufig eine Finanzierung “out of balance”, die ein professionell gestaltetes langfristiges Vertragswerk voraussetzt.

Aecoute° Rechtsanwält:nnen beraten mit großem Erfolg seit mehr als zwanzig Jahren Contractoren, Investoren und Standortunternehmen, die Contractoren als Partner suchen, ausschreiben und auswählen.

  • Suche und Auswahl von Contractoren
  • Ausschreibungen für Contractoren
  • langfristige Vertragsgestaltung

Direktvermarktung

Die Direktvermarktung beraten wir in allen drei Formen: geförderte Direktvermarktung innerhalb des EEG, die Direktlieferung in räumlichem Zusammenhang und die Direktvermarktung ohne Förderung in Form der sonstigen Direktvermarktung (auch als PPA bezeichnet). Wir unterstützen Betreiber:innen, Abnehmer:innen, Intermediäre und Händler:innen bei der Gestaltung von Master-Templates, bei der Verhandlung und Auswahl innerhalb der möglichen Vermarktungsformen.

  • geförderte Direktvermarktung / EEG
  • Direktlieferung in räumlichen Zusammenhang
  • Direktvermarktung ohne Förderung / PPA
  • Gestaltung von Master-Templates
  • Verhandlung und Auswahl möglicher Vermarktungsformen

PPA

PPA bezeichnet Formen der sonstigen Direktvermarktung, sei es innerhalb des EEG, oder komplett außerhalb des EEG. Mitunter werden auch Direktlieferungen im Markt so bezeichnet. Wir beraten Betreiber:innen oder Abnehmer:innen, Intermediäre und Großhändler:innen in der Auswahl der geeigneten Vertragsgestaltung und kombinieren für unsere Mandant:innen auch verschiedene Vertragsformen von rein finanziell / virtuell bis physisch über eine Direktleitung vom Erzeuger zum Verbraucher.

  • EEG
  • Betreiber:innen oder Abnehmer:innen, Intermediäre und Großhändler:innen
  • finanziell / virtuell und physisch

Elektromobilität

Die „Tankstelle“ für die Beweglichkeit verlagert sich zunehmend von der Straße auf die Parkplätze und in die Garagen der beruflichen und privaten Standorte mit dezentraler Energieversorgung. Hier gilt es, zielführende Konzepte zu entwickeln, Vertragsstrukturen zu schaffen, Ladesäulen zu errichten, die Digitalisierung mit einem sinnvollen Mess- und Zählerwesen als Basis funktionierender Abrechnungsvorgänge zu gestalten.

Wir analysieren für Mandant:innen alle relevanten rechtlichen Fragestellungen mit ganzheitlichem Ansatz.

  • Vertragsstrukturen
  • Errichten von Ladesäulen
  • Digitalisierung Mess- und Zählerwesen
  • funktionierende Abrechnungsvorgänge

Energie- und Stromsteuer

Obgleich die Strom- und Energiesteuern vor mehr als 20 Jahren nur vorübergehend eingeführt wurden, gibt es sie weiterhin. Für dezentrale Energieversorgungsprojekte und deren Wirtschaftlichkeit hat die Vermeidung und Begrenzung der Strom- und Energiesteuern eine wichtige Bedeutung. Die Komplexität ist hoch, da bei der Analyse einer Optimierung nicht nur auf die Größe und Art der Energieerzeugungsanlage abzustellen ist, sondern auch auf die Energieverwendung sowie die Anzahl der Beteiligten in einer Lieferkette.

Aecoute° Rechtsanwält:innen haben strom- und energiesteuerrechtlichen Fragestellungen seit Schaffung der Gesetze begleitet und können für dezentrale Energieversorgungsprojekte die optimalen Voraussetzungen ermitteln und in konstruktiver Abstimmung mit den zuständigen Hauptzollämtern umsetzen.

  • Vermeidung und Begrenzung der Strom- und Energiesteuern
  • Abstimmung mit Hauptzollämtern

Energieversorgung im Mietverhältnis

Wir beraten Energieversorger und Wärme- bzw. Kältekund:innen zur Weitergabe von Energiekosten im Mietverhältnis.

  • Kostenwälzung im Mietverhältnis

Entflechtung

Wir beraten bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Entflechtung der Tätigkeiten des Netzbetriebs von den wettbewerblichen Bereichen und unterstützen unter anderem bei den sich hieraus ergebenden Fragen zur Strukturierung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen.

  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • Entflechtung des Netzbetriebs
  • Strukturierung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen

Europäischer und nationaler Emissionshandel

Mit den ansteigenden Preisen gewinnen sowohl der europäische als auch der nationale Emissionshandel zunehmend an Bedeutung für die Wärmeerzeugung und die Preisgestaltung im Wärmebereich. Wir beraten Wärmeversorger und Kunden zum Umgang mit den Emissionskosten und der Weitergabe dieser Kosten in Wärmeliefer- und Mietverträgen.

  • Preisgestaltung im Wärmebereich
  • Beratung von Energieversorgern
  • Beratung von Wärmekund:innen
  • Kostenweitergabe in Wärmeliefer- und Mietverträgen

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Für die Wirtschaftlichkeit einer dezentralen Energieversorgung kann eine optimale Nutzung der Möglichkeiten, die das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eröffnet, von hoher Relevanz sein. Je nach Anlagengröße, Brennstoff, Netzeinbindung, Energieverwendung und der Lieferkette bis zum Letztverbraucher sind die Fördermöglichkeiten und Fördersätze unterschiedlich ausgestaltet. Zu beachten sind auch die Effekte und Ausschlusstatbestände bei Überschneidungen mit anderen Fördermöglichkeiten und den Regelungen anderer Gesetze und Verordnungen.

Auf der Kosten- und Umlageseite gibt es zulässige Optionen zur Kostenminimierung, die vertraglich gestaltet werden können.

Aecoute Rechtsanwält:innen durften das KWK-Gesetz in seiner Ursprungsfassung mitgestalten, als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren auftreten und zahlreiche wegweisende Gerichtsverfahren mit gutem Ausgang für die jeweiligen Mandant:innen bis zum Bundesgerichtshof führen und begleiten.

  • optimale Nutzung der Möglichkeiten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
  • Prüfung von Effekten z.B. bei Überschneidung mit anderen Fördermöglichkeiten
  • Prüfung von Ausschlusstatbeständen
  • Optionen zur Kostenminimierung

Förderung erneuerbarer Energien

Für die Wirtschaftlichkeit einer dezentralen Energieversorgung kann eine optimale Nutzung der Möglichkeiten, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet, von hoher Relevanz sein. Je nach Anlagengröße, Antriebsform, Netzeinbindung, Energieverwendung und der Lieferkette bis zum Letztverbraucher sind die Fördermöglichkeiten und Fördersätze unterschiedlich ausgestaltet. Zu beachten sind auch die Effekte und Ausschlusstatbestände bei Überschneidungen mit anderen Fördermöglichkeiten und den Regelungen anderer Gesetze und Verordnungen.

Aecoute° Rechtsanwält:innen durften das EEG in seiner Ursprungsfassung mitgestalten, als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren auftreten und zahlreiche wegweisende Gerichtsverfahren mit gutem Ausgang für die jeweiligen Mandant:innen bis zum Bundesgerichtshof führen und begleiten.

  • EEG
  • Effekte auf Überschneidungen mit anderen Fördermöglichkeiten
  • Prüfung von Ausschlusstatbeständen

Herkunftsnachweise

Vor dem Hintergrund der notwendigen Dekarbonisierung beraten wir Energiewirtschaft, Immobilienwirtschaft, Gewerbe und Industrie zu grünen Wärmeprodukten und Herkunftsnachweisen im Wärmebereich.

  • Dekarbonisierung
  • grüne Wärmeprodukte
  • Herkunftsnachweise im Wärmebereich

Heizkostenabrechnung

Wir beraten Immobilienwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Unternehmen anderer Branchen in rechtlichen Fragen zur Abrechnung von Heizkosten im Miet- oder Pachtverhältnis.

  • Immobilienwirtschaft, Gewerbe, Industrie und weitere Branchen
  • Heizkosten im Miet- oder Pachtverhältnis

Kommunale Wärmeplanung

Wir beraten sämtliche betroffenen Stakeholder (Kommunen, Energieversorger etc.) zu rechtlichen Fragen der kommunalen Wärmeplanung und unterstützen bei der Prüfung, Erstellung und Umsetzung von Fernwärmesatzungen.

  • Kommunen, Energieversorger etc.
  • Prüfung, Erstellung und Umsetzung von Fernwärmesatzungen

Konzessionsvertragsrecht

Wir beraten beim Abschluss von Konzessionsverträgen für Strom- und Gasversorgungsnetze. Daneben unterstützen wir bei rechtlichen Fragestellungen zu den aus Konzessionsverträgen folgenden Rechten und Pflichten, unter anderem zur Zahlung von Konzessionsabgaben. Zudem begleiten wir die Verfahren zur Vergabe von Konzessionen im Wasserbereich.

  • Abschluss von Konzessionsverträgen
  • Rechte und Pflichten, z.B. Konzessionsabgaben
  • Vergabe von Konzessionen im Wasserbereich

Messwesen / Digitalisierung

Wir beraten unsere Mandant:innen zu den Vorgaben für die Verbrauchserfassung in der Wärmeversorgung und ihrer Umsetzung. Dies betrifft sowohl das Verhältnis Wärmelieferant:in und Wärmekund:in als auch das Verhältnis Wärmekund:in und Mieter:in/Pächter:in.

  • Verbrauchserfassung
  • Verhältnis Wärmelieferant:in - Wärmekund:in
  • Verhältnis Wärmekund:in - Mieter:in / Pächter:in

Netzentgeltregulierung

Wir unterstützen Betreiber:innen sowie Eigentümer:innen von Gas- und Stromversorgungsnetzen bei allen operativen und strategischen Themen zur Regulierung der Netzentgelte. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen zur langfristigen Ausrichtung und zur Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs sowie die mit den Regulierungsbehörden in den laufenden Verfahren zu führende Kommunikation. Soweit erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll, führen wir gerichtliche Verfahren zur Überprüfung und Korrektur von Entscheidungen der Regulierungsbehörden.

  • operative und strategische Ausrichtung
  • Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs
  • Kommunikation mit Regulierungsbehörden
  • gerichtliche Verfahren

Objektversorgung

Eine dezentrale Energieversorgung ist im Regelfall für einen bestimmten Energiebedarf mit bestimmbaren Gebietsgrenzen ausgelegt. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei mit unterschiedlichen Regelungsvorgaben zwischen Kundenanlagen und geschlossenen Verteilernetzen in Abgrenzung zu allgemeinen Versorgungsnetzen. Über die gesetzlich definierten Gebiete hinaus gibt es Areale, Objekte und Quartiere, die sich in einer Grauzone der gesetzlichen Schnittstellen für Kundenanlagen in geschlossenen und allgemeinen Versorgungsnetzgebieten bewegen. Hinzuweisen ist auf Industrie- und Gewerbegebiete, Flughafenareale, Messegelände, Wohnquartiere, größere Einkaufzentren und eine Vielzahl weiterer Standortnutzungen.

Aecoute° Rechtsanwält:innen haben dezentrale Energieversorgungsprojekte für alle in der Praxis vorkommenden Arealbewirtschaftungen konzipiert, vertraglich gestaltet und den Betrieb begleitend umgesetzt. Vielfach konnten zielführende Lösungen in Abstimmung mit den Behörden und Betroffenen gefunden werden, in Einzelfällen konnte erfolgreich auch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

  • Kundenanlagen und geschlossene Verteilernetze in Abgrenzung zu allgemeinen Versorgungsnetzen
  • Grauzonen in Schnittstellen
  • Industriegebiete, Gewerbegebiete, Flughäfen, Messegelände, Wohnquartiere, große Einkaufszentren

Ordnungsrechtliche Vorgaben Energieeffizienz (GEG)

Immobilienwirtschaft und Energieversorger beraten wir zu ordnungsrechtlichen Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz. Wir klären Rechtsfragen zu Primärenergiefaktoren und Energiebedarfen und zu den Anforderungen in öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden.

  • Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Primärenergiefaktoren
  • Anforderungen in öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Power to X

Fossile Energieträger werden abgelöst durch erneuerbare Energieträger. Nicht in allen Prozessen und Anwendungen ist die direkte Verwendung elektrischer Energie technisch und/oder wirtschaftlich möglich. Die Verwendung von Wasserstoff oder gasförmigen erneuerbaren Energieträgern (RFNBOs) wird in Bereichen des Flug-, See- und Schwerlastverkehrs wie auch in der energieintensiven Industrie notwendig. Wasserstoff ist ein Energieträger, der für die Energieversorgung bisher keine nennenswerte Bedeutung hatte. Die Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Transport muss entlang der Transformation der Gasinfrastruktur und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien entwickelt werden. Wir beraten bei Netzanschluss und Netzzugang von Speichern und Elektrolyseuren. Wir unterstützen auch bei der Entwicklung einer Gasinfrastruktur im Zuge der Transformation.

  • Wasserstoff
  • gasförmige erneuerbare Energieträger (RFNBOs)
  • Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Transport von Wasserstoff
  • Netzanschluss und Netzzugang von Speichern und Elektrolyseuren
  • Entwicklung einer Gasinfrastruktur

Preisgestaltung und Gestaltung von Preisgleitklauseln Update

Wir beraten zu allen rechtlichen Fragen rund um die Gestaltung von Wärmetarifen und -preisen. Wir unterstützen bei der Ausgestaltung von Preisgleitklauseln auf Versorger- wie auf Kundenseite. Dies umfasst neben der rechtlichen Bewertung von Preisgleitklauseln auch die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche sowie die Prozessführung.

Aktuell beraten wir zu Fragen der Preisanpassung und Umgang mit der Gas- und Wärmepreisbremse sowie zur Umsetzung der Änderung der Umsatzsteuer bei Gas- und Wärmelieferungen.

  • Gestaltung von Wärmetarifen und -preisen
  • Preisgleitklauseln auf Versorger- und Kundenseite
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
  • Umgang mit der Gas- und Wärmepreisbremse
  • Umsatzsteueränderung bei Gas- und Wärmelieferungen

Quartiersentwicklung

In der Quartiersentwicklung finden sich zahlreiche energierechtliche Themen wieder, denn das Quartier benötigt elektrische und thermische Energie sowie Bewegungsenergie. Wir beraten bei der Entwicklung geeigneter Versorgungslösungen durch dezentrale Erzeugung, Bezug durch Dritte, eigene Beschaffung und Entwicklung der geeigneten Infrastruktur.

  • elektrische und thermische Energie sowie Bewegungsenergie
  • Entwicklung geeigneter Versorgungslösungen
  • Entwicklung geeigneter Infrastruktur

THG-Quote (Treibhausgasquote)

Die Inanspruchnahme der THG-Quote (Treibhausgasquote) kann Zusatzerlöse generieren. Wir helfen dabei, den regulatorischen Rahmen zu verstehen und Quotenerlöse zu vermarkten und Erlöse zu generieren. Bündlern helfen wir bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung von THG-Quotenübernahme- und -vermittlungsverträgen.

  • THG-Quotenerlöse
  • Vermarktung von THG-Quotenerlösen
  • Vertragsgestaltung
  • THG-Quotenübernahmeverträge
  • THG-Quotenvermittlungsverträge

Umlagen und Abgaben

In engem Zusammenhang mit den für die Nutzung von Energieversorgungsnetzen zu entrichtenden Entgelten stehen die hoheitlich veranlassten Umlagen, Steuern und Abgaben, die von privaten und gewerblichen Letztverbrauchern vereinnahmt werden müssen. Wir prüfen, in welchen Fällen Sonderregelungen greifen, die zu einer Verringerung der wirtschaftlichen Belastungen durch Umlagen und Abgaben führen.

  • Sonderregelungen bei hoheitlich veranlassten Umlagen, Steuern und Abgaben
  • Verringerung von wirtschaftlichen Belastungen

Vertragsgestaltung

Obwohl die vertraglichen Inhalte der im regulierten Netzbereich abzuschließenden zivilrechtlichen Vereinbarungen in weiten Teilen von gesetzlichen oder behördlichen Regelungen vorgegeben sind, besteht in verschiedenen Bereichen die Notwendigkeit, rechtssichere und wirtschaftlich sachgerechte Lösungen durch Verträge zu fixieren. Dies betrifft unter anderem die Vereinbarungen zu Sonderentgelten im Sinne von § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV oder § 20 Abs. 2 GasNEV. Wir unterstützen die Marktteilnehmer bei den Verhandlungen zum Abschluss derartiger Vereinbarungen sowie beim Abschluss weiterer zivilrechtlicher Verträge, die mit dem Betrieb, der Übernahme oder der Übertragung von Infrastruktureinrichtungen in Verbindung stehen.

  • Fixieren von rechtssicheren und wirtschaftlich sachgerechten Lösungen
  • Vereinbarungen zu Sonderentgelten (§ 19 Abs. 2 und 3 StromNEV oder § 20 Abs. 2 GasNEV) zivilrechtliche Verträge in Verbindung mit dem Betrieb, der Übernahme oder der Übertragung von Infrastruktureinrichtungen

Wärmerecht (AVBFernwärmeV, FFVAV etc)

Wir haben umfangreiche Expertise in der Beratung zu sämtlichen Fragen der Wärmeverteilung und Wärmeversorgung auf Grundlage der AVBFernwärmeV und der FFVAV.

  • Wärmeverteilung
  • Wärmeversorgung
  • AVBFernwärmeV
  • FFVAV

Wärmenetze und Wärmespeicher

Wir begleiten Mandant:innen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern.

  • Wärme- und Kältenetze
  • Wärme- und Kältespeicher

Vergaberecht Energiewirtschaft

Bei Eigentümern und Betreibern von Energieversorgungsanlagen handelt es sich oftmals um öffentliche Auftraggeber, die für die Vergabe von Aufträgen besondere Regelungen zu beachten haben. Wir unterstützen bei den insoweit durchzuführenden Verfahren.

  • Vergaberegelungen für öffentliche Auftraggeber

Beihilferecht

Durch das Beihilferecht wacht die EU-Kommission über die Einhaltung des einheitlichen (Energie)Marktes ohne verzerrende nationale Fördermaßnahmen oder Barrieren. Die Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) sind im Energiebereich von besonderer Bedeutung. Wir ordnen eine erstrebte Förderung für individuelle Vorhaben in den Beihilferahmen ein und zeigen auf, ob es, wenn nicht durch KUEBLL, so ggf. als de-minimis oder aufgrund anderer Ausnahmen zulässig ist.

  • Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL)
  • Zulässigkeit erstrebter Förderungen

Speicher

Energiespeicher sind ein wesentlicher Baustein der Transformation. Speicher können Pumpspeicherwerke, Untertagegasspeicher, Batterien, Elektrolyseure sein. So vielfältig wie Speicher sind, so vielfältig ist das sie betreffende Regelwerk. Sie werden durch ein komplexes Regelwerk gefördert, zum, Beispiel als thermische Speicher im KWKG, als Stromspeicher durch Vergünstigungen bei den Netzentgelten sowie bei hoheitlich veranlassten Kosten, wie den Netzumlagen. Die regulatorische Einordnung des Speichers, wie die Vermarktung der Kapazität und der Gestaltung als Erzeuger und als Abnehmer oder zur Glättung von Profilen und Angebot von Flexibilität sind Themen, bei denen wir Sie unterstützen.

  • Pumpspeicherwerke
  • Untertagegasspeicher
  • Batterien
  • Elektrolyseure
  • thermische Speicher
  • Stromspeicher
  • KWKG
  • Netzentgelte
  • Netzumlagen

Geschlossene Verteilernetze, Kundenanlagen

Aecoute berät zu allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb geschlossener Verteilernetze oder Kundenanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes verbunden sind. An erster Stelle steht insoweit die sowohl rechtlich als auch strategisch geprägte Entscheidung zur Einstufung der jeweils betroffenen Infrastruktur als Versorgungsnetz oder Kundenanlage. Die Unterstützung durch Aecoute umfasst ferner insbesondere die Begleitung in Verfahren der zuständigen Regulierungsbehörden sowie die Auseinandersetzung mit anderen Marktteilnehmern.

  • Einstufung als Kundenanlage oder Versorgungsnetz
  • Betrieb geschlossener Verteilernetze

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung einschließlich der Testatserstellung für energierechtliche Sachverhalte arbeiten wir mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IWSB – Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH zusammen.

Insbesondere für Unternehmen der Immobilienwirtschaft arbeiten wir in vielen Bereichen mit RITTERWALD, einer europaweit tätigen Unternehmensberatung mit Standorten in Berlin, Frankfurt am Main, Amsterdam und London, zusammen.

Sie sind sich nicht sicher, ob wir Ihnen helfen können?
Dann sprechen Sie mit uns.

Kontakt