Energieversorger / Versorgungswirtschaft

Für eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Energieversorgung bedarf es einer kompetenten Politik, eines kenntnisreichen Gesetzgebers, realitätsnaher Behörden und verantwortlicher Unternehmen auf der Erzeuger-, Verteiler- und Verbraucherseite. Bei Lücken und in Streitfällen hat auch die Gerichtsbarkeit eine zunehmende Verantwortung.

Im Schnittstellenbereich der vorstehenden Zielstellungen und der Beteiligten bietet Aecoute° kompetente Beratung mit langjährig erfahrenen Rechtsanwält:innen, die ihre Mandant:innen mit Rat und Tat begleiten.

Immobilien- und Wohnungswirtschaft

Die Kernaufgaben der Immobilien- und Wohnungswirtschaft liegen nicht im Bereich der Energieversorgung – allerdings nimmt die Aufgabendichte der Energieversorgung stetig zu. Durch steigende Energiekosten, anspruchsvollere Energieeffizienzvorgaben und einen umfangreichen Pflichtenkatalog lassen sich Projekte im Bereich der Immobilien- und Wohnungswirtschaft nur noch gesetzeskonform und wirtschaftlich gestalten, wenn die Energie- und Klimavorgaben von Beginn an mitgedacht und umgesetzt werden.

Aecoute berät die Immobilien- und Wohnungswirtschaft bei allen energie- und klimarelevanten Aufgabestellungen. Wir begleiten Gesetzgebungsverfahren, beraten, konzipieren und steuern die Energiethemen für Neubauprojekte, Quartierversorgungen und den Bestand. Wir unterstützen die Umsetzung der Regelwerke in die Praxis bis zur gesetzeskonformen Weiterbelastung der Kosten an die Mieter:innen als Endkund:innen.

Industrie und Gewerbe

Als dezentrale Energieerzeuger, Letztverbraucher und Weiterverteiler von Energien haben die Industrie- und Gewerbeunternehmen eine zunehmende Bedeutung für den Energie- und Klimaschutz. Neben ihren Kernaufgaben sollen sie eine klimaneutrale Bewirtschaftung anstreben und umsetzen und den Klimaschutz so aktiv vorantreiben.

Aecoute° Rechtsanwält:innen beraten seit mehr als zwanzig Jahren Industrie- und Gewerbeunternehmen und Industrie- und Gewerbeparks im Energie- und Klimaschutzbereich. Wir begleiten bei der Konzeption und dem Betrieb von dezentralen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsprojekten, bei der Energiebeschaffung mit Marktausschreibungen, bei Vertrags- und PPA-Gestaltungen, der Analyse und Umsetzung von Einsparmöglichkeiten sowie der Inanspruchnahme von Fördermitteln und Steuervorteilen.

Transport und Verkehr

Der Energiesektor hat für das Transport- und Verkehrswesen eine herausragende Bedeutung. Ob Flughäfen, Bahnverkehr, Elektromobilität, klassischer Straßenverkehr oder auch Verkehrs- und Radwege – ohne eine ausreichende Berücksichtigung des Energie- und Klimaschutzes bewegt sich zunehmend nichts mehr in diesen Bereichen.

Wir beraten in allen Bereichen des Transport- und Verkehrswesens zu aktuellen und künftigen rechtlichen Aufgaben- und Fragestellungen.

Gesundheitswesen, Universitäten

Die Vorgaben des Klima- und Umweltschutzes sowie die steigenden Energiekosten schränken die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Gesundheitswesens und der Universitäten zunehmend ein. Energieeffizienz- und künftige Klimaneutralitätsvorgaben, Pflichten für den Bereich des Mess- und Zählerwesens, Anforderungen an eine Reservebesicherung mit dezentralen Energieerzeugungserfordernissen und viele weitere Aufgaben lassen Krankenhaus- und Klinikbetriebe sowie viele Universitäten kraft Gesetzes zu (meist ungewollten) Energieversorgungsunternehmen werden. Da die Einnahme- und Erlösseite über staatliche und kassenspezifische Mittelzuwendungen begrenzt ist, stellen die steigenden Kosten des Energie- und Klimasektors immer größere Herausforderungen dar.

Als erfahrene Partner:innen von Krankenhaus- und Klinikbetrieben sowie Universitäten beraten wir gerne und erfolgreich auf allen Ebenen der Aufgaben im Energie- und Klimaschutzbereich, die sich dem Gesundheitswesen und der Universitätslandschaft stellen.

Hoheitsträger (Bund, Länder, Kommunen)

Bund, Länder und Kommunen sind mit ihren Einrichtungen häufig Erzeuger, Lieferant und Letztverbraucher von Strom, Gas, Wärme und allen sonstigen Energieformen. Im Bereich des Einkaufs sind sie an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Meist gelten alle Vorgaben des Energie- und Klimaschutzrechts unbegrenzt auch für öffentliche Einrichtungen.

Die Rechtsanwält:innen von Aecoute° begleiten Bund, Land und Kommunen seit Beginn der Liberalisierung vor etwa 25 Jahren in allen Aufgabenbereichen des Energie- und Klimasektors.

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