Aecoute°-Webinar
Online-Webinar (MS Teams)
12. November 2025
9:30 – 12:30 Uhr
Teilnahmegebühr
290,- EUR zzgl. USt.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail.
Die Einwahldaten erhalten Sie am 11. November 2025.
Wir laden ein zum Aecoute°-Webinar
Gesetzliche Pflichtvorgaben und Adressatenstellungen zur Cybersicherheit und Datennutzung in der Energiewirtschaft — NIS2, KRITIS, Data Act
am 12. November 2025.
Spätestens zum 1. Januar 2026 tritt das Gesetz zur Umsetzung der NIS‑2 Richtlinie in Kraft. Dabei wird der Anwendungsbereich über den ursprünglichen Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2025 hinausgehen. Nach unserer Bewertung dürften die meisten Energie- und Wärmeversorgungsunternehmen als Pflichtadressaten in den Anwendungsbereich fallen; diese Wertung gilt auch für viele Wohnungs‑, Flughafen‑, Klinik- und Industrieunternehmen mit ausgegründeten Energiegesellschaften.
Tätigkeiten in einer Einrichtungsart im Bereich der Stromversorgung, der Gasversorgung oder der Fernwärmeversorgung verbunden mit einem Umsatz von 10 Millionen Euro oder 50 Mitarbeitern im Unternehmensverbund genügen, damit der Anwendungsbereich mit Adressatenstellung und Pflichtvorgaben eröffnet ist. Die relevanten Tätigkeiten sind insbesondere in Anlage 1 zum Gesetzentwurf vom 25. Juli 2025 angeführt. Das Gesetz wird keine Umsetzungsfristen enthalten, da es bereits unter Verstoß gegen die EU-Vorgaben verspätet umgesetzt wird.
Was nun?
Es ist aus unterschiedlichen Gründen unabdingbar, dass alle Unternehmen, die möglicherweise betroffen sind, unternehmensbezogen die Adressatenstellung prüfen und bei Betroffenheit die Pflichtvorgaben umsetzen, da andernfalls Bußgelder und erhebliche Schadensersatzrisiken drohen.
Im Rahmen des Webinars stellen wir Ihnen zudem unseren Screening-Bogen zur unternehmensindividuellen Analyse vor.
Data Act bringt neue Regeln zum Umgang mit Daten in der Energiewirtschaft
Unabhängig von den NIS-2-Vorgaben, aber praktisch zeitgleich ist unternehmensbezogen auch zu prüfen, ob und welche Vorgaben des Data Act umzusetzen sind. Der Data Act ist eine EU-Verordnung („Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“, EU 2023/2854). Im Rahmen der EU-Datenstrategie soll er zu einem fairen, sicheren und innovationsfreundlichen Datenbinnenmarkt führen.
Der Data Act ist seit dem 12. September 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Deutschland muss noch ein Durchführungsgesetz erlassen, mit dem die nationalen Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen festgelegt werden. Nach aktueller Planung wird die BNetzA die zentrale Aufsichtsbehörde für nicht-personenbezogene Daten. Betroffen sind u.a. die Betreiber von Smart Metern, Ladeinfrastrukturen oder auch PV-Anlagen. Für bestimmte Pflichten – etwa zur Gestaltung vernetzter Produkte (Art. 3 Abs. 1 Data Act) – gilt eine Übergangsfrist bis zum 12. September 2026.
Durch den Data Act entsteht ein neues Spannungsfeld zwischen Datenrecht und Datenschutzrecht. In unserem Webinar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen.
Schwerpunkte des Webinars sind:
Teil 1: NIS 2
1. Überblick Rechtsvorgaben
2. Adressatenstellungen: Wer ist betroffen?
3. Pflichtvorgaben: Welche Regelungen sind bis wann umzusetzen?
a. Risikomanagement
b. Meldeverfahren
c. IT-Sicherheit in der Lieferkette
Teil 2: Data Act
1. Überblick Rechtsvorgaben
2. Adressatenstellungen: Wer ist betroffen?
3. Anwendungsfälle: Vom Smart Meter zur Ladesäule
4. Szenario Datenweitergabe
5. Von der Pflicht zur Innovation
a. Rollenverteilung des Data Act
b. Welche Daten sind betroffen?
c. Rechte und Pflichten
Ansprechpartner:innen
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
