
„Transformation gelingt dort, wo auf Grundlage von regulatorischen Anforderungen konkrete Entscheidungen getroffen und Entscheidungen zügig umgesetzt werden können. Schnelle und rechtssichere Verfahren sind deshalb kein Selbstzweck – sie sind eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen die wirtschaftliche Transformation aktiv gestalten können.”
Dr. Kevin Marschhäuser berät Unternehmen, Projektentwickler, Investoren und die öffentliche Hand in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Sein Schwerpunkt liegt im Umwelt- und Planungsrecht. Darüber hinaus berät er regelmäßig zu vergabe- und beihilferechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Infrastruktur‑, Energie- und Transformationsvorhaben. Er begleitet anspruchsvolle Projekte von der strategischen Planung über behördliche Zulassungsverfahren bis zur gerichtlichen Vertretung.
Seit rund zehn Jahren ist Kevin Marschhäuser überwiegend im öffentlichen Recht tätig. Seine anwaltliche Laufbahn führte ihn zunächst in eine renommierte Boutique für Umwelt- und Planungsrecht und anschließend in eine führende deutsche Wirtschaftskanzlei. Dort beriet er nationale und internationale Mandanten insbesondere bei regulatorischen Fragestellungen, komplexen Genehmigungsverfahren, Vergabe- und Beihilfeverfahren sowie öffentlich-rechtlichen Aspekten bedeutender Energie‑, Infrastruktur- und Transaktionsprojekte.
Dr. Kevin Marschhäuser veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen des Umwelt‑, Planungs- und Genehmigungsrechts. Seine Beiträge befassen sich insbesondere mit dem Immissionsschutzrecht, der Beschleunigung von Zulassungsverfahren, sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen der Transformation der Wirtschaft.