„Ich beschäftige mich gerne mit neuen Rechtsfragen und Problemen – auch abseits von ausgetretenen Pfaden. Ich freue mich, bei Aecoute° in einem starken, vielfältigen, sympathischen und unterhaltsamen Team langjährige und neue Mandanten in allen Bereichen des Energierechts zu unterstützen.”
Dr. Philipp Boos ist ein erfahrener Rechtsanwalt im Energierecht, der im Bereich von Konzessionen und Netzübernahmen diverse Grundsatzentscheidungen des BGH mit herbeigeführt hat.
Philipp Boss studiert Rechtswissenschaft in Gießen. Nach dem Abschluss erwirbt er in den USA (Wisconsin/Madison) den Master of Laws. Nach dem Referendariat in Gießen, Frankfurt und Speyer promoviert er 1999 im Bereich des Umweltrechts („Der kommunale Straßenverkehrsplan“). Er arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Frankfurt am Main. Im Anschluss ist er ein Jahr für das Auswärtige Amt / die OSCE tätig – als Judicial Training Officer am Kosovo Judicial Institute in Pristina.
Nach dieser Zeit steigt Philipp Boos ins Energierecht ein – bei Dr. Peter Becker in Marburg, dem er als freundschaftlichem Mentor viel zu verdanken hat. Nach seiner Zeit bei Becker Büttner Held gründet er zusammen mit Konrad Hummel die Energierechtskanzlei Boos Hummel & Wegerich. Dort erstreitet er maßgebliche Urteile für den Bereich Konzessionen und Netzübernahmen (u.a. BGH, Strom- und Gasnetz Stuttgart zur Übernahme von Hochspannungsanlagen, BGH, Stromnetz Homberg zu „gemischt genutzten“ Leitungen; BGH, Gasnetz Springe zur Mitteilung Restwerte).