„Ich bin ein Rechtsanwalt klassischer Prägung – sehr interessiert am Menschen, am Unternehmen und an rechtlichen, strategischen und spannenden Fragestellungen. Es ist mir wichtig, meine Mandantinnen und Mandanten engagiert zu vertreten. Dafür höre ich ihnen gut zu, analysiere mit Ihnen die entscheidungsrelevanten Themen und erarbeite gemeinsam mit ihnen zielführende Lösungen.”
Dr. Martin Riedel zählt zu den erfahrensten Energierechtsexperten des Landes. Der vielfach ausgezeichnete Rechtsanwalt ist Gründungspartner von Aecoute.
Nach einer klassischen Banklehre studiert Martin Riedel Jura und Politologie an der Freien Universität Berlin und in Hannover. Der Tschernobyl-Gau sensibilisiert ihn für die Risiken der Energieversorgung und ist Ausgangspunkt seines Weges zum Anwalt für das Energie‑, Klima‑, und Umweltschutzrecht. 1995 promoviert er über die Vereinheitlichung und Harmonisierung des Umweltrechts.
Als Assistent am Institut für Energierecht der Freien Universität Berlin erlebt Martin Riedel Anfang der 90er Jahre den erfolgreichen Kampf von Dr. Peter Becker und Wolf Büttner für eine wettbewerbliche Energieversorgung in den neuen Bundesländern – und gegen die im Einigungsvertrag geplante Übertragung der Strom- und Energievermögen der DDR an einzelne Großkonzerne. An der Seite dieser beiden Mentoren wirkt er als Anwalt und Partner am unternehmerischen Aufbau der auf Energierecht spezialisierten Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) mit.
Er berät fondsfinanzierte Kraftwerksbauten, gestaltet Energieverträge, ist Mitgründer von Energieversorgungsunternehmen, die er bis heute strategisch berät. Er begleitet Gesetzesvorhaben wie das EnWG, das EEG und das KWKG mit und wird als Sachverständiger im Bundestag geschätzt.
Martin Riedel publiziert zu energierechtlichen Themen, hält Vorträge und prägt den öffentlichen Diskurs zu aktuellen energierechtlichen Fragestellungen. An der Freien Universität Berlin, der Universität Potsdam und der Hochschule für Technik und Recht Berlin gibt er sein Wissen und seine Leidenschaft für den Anwaltsberuf und das Energierecht als Lehrbeauftragter und Dozent an junge Jurist:innen weiter.
Für Unternehmen Im Bereich des Energie- und Umweltrechts dient er als Beirat, Aufsichtsrat und auch als Beirats- und Aufsichtsratsvorsitzender.