Thema

Dezentrale Energieversorgung

Dezentrale Energieversorgung ist die standort- und bedarfsbezogene Erzeugung des benötigten Energiebedarfes in Energieerzeugungsanlagen vor Ort. Dabei geht es vor allem um Strom, Prozessdampf, Wärme und Kälte. In Abgrenzung zu zentralen Großkraftwerken (Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke) werden für die dezentrale Energieversorgung kleinere Anlagen eingesetzt – Blockheizkraftwerke (BHKW), Biogas-Kraftwerke, Photovoltaik-Anlagen sowie Windenergieanlagen oder Brennstoffzellen für Wasserstoff oder Erdgas.

Die Dezentralität ist nicht zwingend ein Wert an sich. Da Netzverluste beim Transport der Energien vermieden werden, punktet dezentrale Energieversorgung aber gegenüber zentraler Strom-, Wärme- und Kälteversorgung aus Großkraftwerken in den Bereichen Energieeffizienz und Ressourcenschonung. Auch aus Wettbewerbsgesichtspunkten sprechen viele Argumente für eine dezentrale Energieversorgung. Allerdings ist die staatliche Steuerung der dezentralen Energieversorgung aktuell komplexer als die der zentralen Strukturen. Im Einzelfall kommt es auf die individuelle Bewertung und ein faires Miteinander an. Dabei können Reservebesicherung und Redispatch verknüpfende Elemente sein.

Aecoute° berät Mandant:innen mit langjähriger Erfahrung bei der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine optimale Konzeption und Auswahlentscheidung. Wir gestalten alle notwendigen Verträge und unterstützen bei der Ausschreibung und Vergabe sowie beim späteren Betrieb dezentraler Energieversorgung.

Im Einzelnen beraten wir zu folgenden Schwerpunkten:

Messwesen / Digitalisierung

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Eine zentrale Aufgabe der Zukunft ist die Digitalisierung des Mess- und Zählerwesens als Grundvoraussetzung für eine effizientere Energiewirtschaft. Der Gesetz- und Verordnungsgeber auf EU-, Bundes- und Landesebene stellt zunehmend Vorgaben auf, die in der Umsetzung herausfordernd und mit analogen Messstellen nicht zu erfüllen sind. Da viele staatliche Fördermitteloptionen, Steuervorteile und Organisationserleichterungen an die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Zählerwesens geknüpft sind, bedarf es hier der Aufgabenwahrnehmung mit einem ganzheitlichen Ansatz: rechtlich, technisch und wirtschaftlich.

  • Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene
  • Voraussetzung für Fördermitteloptionen, Steuervorteile und Organisationserleichterungen
  • ganzheitlicher Ansatz (rechtlich, technisch, wirtschaftlich)

Elektromobilität

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Die „Tankstelle“ für die Beweglichkeit verlagert sich zunehmend von der Straße auf die Parkplätze und in die Garagen der beruflichen und privaten Standorte mit dezentraler Energieversorgung. Hier gilt es, zielführende Konzepte zu entwickeln, Vertragsstrukturen zu schaffen, Ladesäulen zu errichten, die Digitalisierung mit einem sinnvollen Mess- und Zählerwesen als Basis funktionierender Abrechnungsvorgänge zu gestalten.

Wir analysieren für Mandant:innen alle relevanten rechtlichen Fragestellungen mit ganzheitlichem Ansatz.

  • Vertragsstrukturen
  • Errichten von Ladesäulen
  • Digitalisierung Mess- und Zählerwesen
  • funktionierende Abrechnungsvorgänge

Fördermittel

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Wirtschaftlich rechnen sich viele sinnvolle dezentrale Projektkonzeptionen mit hoher Energieeffizienz manchmal noch nicht von selbst. Das liegt zum Teil daran, dass die Alternativen der zentralen Energieversorgung staatlich gefördert sind.

Wir analysieren projekbezogen die optimalen Förderbedingungen und berücksichtigen dabei Querverbindungen und Ausschlusstatbestände bei Inanspruchnahme von Förderoptionen. Wir bewerten Vor- und Nachteile einer Fördermittelinanspruchnahme und wägen die Auswirkungen auf die Tatbestände des Strom- und Energiesteuerrechts, die Kosten der vorgegebenen Pflicht(zusatz)aufgaben bei einer Förderung sowie sonstige Effekte zu miteinander ab. Dazu betrachten wir ganzheitlich alle Gesetze und Verordnungen, aus denen für das konkrete Projekt Folgewirkungen resultieren können, und wägen sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich miteinander ab.

  • projektbezogene Förderbedingungen
  • Bewertung der Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Auswirkungen auf Strom- und Energiesteuerrecht
  • Pflichtaufgaben bei Förderung

Energie- und Stromsteuer

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Obgleich die Strom- und Energiesteuern vor mehr als 20 Jahren nur vorübergehend eingeführt wurden, gibt es sie weiterhin. Für dezentrale Energieversorgungsprojekte und deren Wirtschaftlichkeit hat die Vermeidung und Begrenzung der Strom- und Energiesteuern eine wichtige Bedeutung. Die Komplexität ist hoch, da bei der Analyse einer Optimierung nicht nur auf die Größe und Art der Energieerzeugungsanlage abzustellen ist, sondern auch auf die Energieverwendung sowie die Anzahl der Beteiligten in einer Lieferkette.

Aecoute° Rechtsanwält:innen haben strom- und energiesteuerrechtlichen Fragestellungen seit Schaffung der Gesetze begleitet und können für dezentrale Energieversorgungsprojekte die optimalen Voraussetzungen ermitteln und in konstruktiver Abstimmung mit den zuständigen Hauptzollämtern umsetzen.

  • Vermeidung und Begrenzung der Strom- und Energiesteuern
  • Abstimmung mit Hauptzollämtern

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

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Für die Wirtschaftlichkeit einer dezentralen Energieversorgung kann eine optimale Nutzung der Möglichkeiten, die das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eröffnet, von hoher Relevanz sein. Je nach Anlagengröße, Brennstoff, Netzeinbindung, Energieverwendung und der Lieferkette bis zum Letztverbraucher sind die Fördermöglichkeiten und Fördersätze unterschiedlich ausgestaltet. Zu beachten sind auch die Effekte und Ausschlusstatbestände bei Überschneidungen mit anderen Fördermöglichkeiten und den Regelungen anderer Gesetze und Verordnungen.

Auf der Kosten- und Umlageseite gibt es zulässige Optionen zur Kostenminimierung, die vertraglich gestaltet werden können.

Aecoute Rechtsanwält:innen durften das KWK-Gesetz in seiner Ursprungsfassung mitgestalten, als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren auftreten und zahlreiche wegweisende Gerichtsverfahren mit gutem Ausgang für die jeweiligen Mandant:innen bis zum Bundesgerichtshof führen und begleiten.

  • optimale Nutzung der Möglichkeiten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
  • Prüfung von Effekten z.B. bei Überschneidung mit anderen Fördermöglichkeiten
  • Prüfung von Ausschlusstatbeständen
  • Optionen zur Kostenminimierung

Förderung erneuerbarer Energien

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Für die Wirtschaftlichkeit einer dezentralen Energieversorgung kann eine optimale Nutzung der Möglichkeiten, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet, von hoher Relevanz sein. Je nach Anlagengröße, Antriebsform, Netzeinbindung, Energieverwendung und der Lieferkette bis zum Letztverbraucher sind die Fördermöglichkeiten und Fördersätze unterschiedlich ausgestaltet. Zu beachten sind auch die Effekte und Ausschlusstatbestände bei Überschneidungen mit anderen Fördermöglichkeiten und den Regelungen anderer Gesetze und Verordnungen.

Aecoute° Rechtsanwält:innen durften das EEG in seiner Ursprungsfassung mitgestalten, als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren auftreten und zahlreiche wegweisende Gerichtsverfahren mit gutem Ausgang für die jeweiligen Mandant:innen bis zum Bundesgerichtshof führen und begleiten.

  • EEG
  • Effekte auf Überschneidungen mit anderen Fördermöglichkeiten
  • Prüfung von Ausschlusstatbeständen

Objektversorgung, Kundenanlagen, geschlossene Verteilnetze

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Eine dezentrale Energieversorgung ist im Regelfall für einen bestimmten Energiebedarf mit bestimmbaren Gebietsgrenzen ausgelegt. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei mit unterschiedlichen Regelungsvorgaben zwischen Kundenanlagen und geschlossenen Verteilernetzen in Abgrenzung zu allgemeinen Versorgungsnetzen. Über die gesetzlich definierten Gebiete hinaus gibt es Areale, Objekte und Quartiere, die sich in einer Grauzone der gesetzlichen Schnittstellen für Kundenanlagen in geschlossenen und allgemeinen Versorgungsnetzgebieten bewegen. Hinzuweisen ist auf Industrie- und Gewerbegebiete, Flughafenareale, Messegelände, Wohnquartiere, größere Einkaufzentren und eine Vielzahl weiterer Standortnutzungen.

Aecoute° Rechtsanwält:innen haben dezentrale Energieversorgungsprojekte für alle in der Praxis vorkommenden Arealbewirtschaftungen konzipiert, vertraglich gestaltet und den Betrieb begleitend umgesetzt. Vielfach konnten zielführende Lösungen in Abstimmung mit den Behörden und Betroffenen gefunden werden, in Einzelfällen konnte erfolgreich auch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

  • Kundenanlagen und geschlossene Verteilernetze in Abgrenzung zu allgemeinen Versorgungsnetzen
  • Grauzonen in Schnittstellen
  • Industriegebiete, Gewerbegebiete, Flughäfen, Messegelände, Wohnquartiere, große Einkaufszentren

Contracting

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Der im deutschen Recht nicht definierte Begriff des Contracting umfasst eine Vielzahl von Formen der standortbezogenen Energieversorgung und Vertragsgestaltung. Sowohl Unternehmen innerhalb eines Konzerns als auch externe Anbieter gehören zu den klassischen Contractoren, die als eigenständige Unternehmen mit Finanzierungsfunktion planend, errichtend und betreibend für dezentrale Energieversorgungsprojekte tätig sind. Anlass ist häufig eine Finanzierung “out of balance”, die ein professionell gestaltetes langfristiges Vertragswerk voraussetzt.

Aecoute° Rechtsanwält:nnen beraten mit großem Erfolg seit mehr als zwanzig Jahren Contractoren, Investoren und Standortunternehmen, die Contractoren als Partner suchen, ausschreiben und auswählen.

  • Suche und Auswahl von Contractoren
  • Ausschreibungen für Contractoren
  • langfristige Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung

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Die Vertragswerke für dezentrale Energieversorgungsprojekte sind umfangreich, müssen unterschiedlichste Rechtsmaterien berücksichtigen und sind im Regelfall langfristig angelegt, da sie auch Refinanzierungskomponenten beinhalten. Es gibt zahlreiche Musterverträge, die regelmäßig auf den Einzelfall angepasst werden müssen. Da die Vertragswerke meist auf 10, 15 oder auch 20 Jahre angelegt sind, müssen sie Gestaltungsmöglichkeiten bei Gesetzesänderungen ermöglichen. Auch die Abgrenzungen von Betreiberverträgen mit Refinanzierungsfunktion gegenüber erlaubnispflichtigen Finanzierungsverträgen müssen sensibel im Hinblick auf die Zuordnung von Risiken und Endschaftsklauseln ausgestaltet werden.

Aecoute Rechtsanwält:innen haben langjährige Erfahrung bei der Gestaltung jeglicher Art von Verträgen für die dezentrale Energieversorgung und in der Begleitung und Anpassung von Verträgen über langjährige Vertragslaufzeiten.

  • langfristige Vertragswerke mit Refinanzierungskomponenten
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Gesetzesänderungen
  • Vertragliche Risikoverteilung und Endschaftsklauseln
  • Anpassung von Musterverträgen

Netzentgeltregulierung

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Wir unterstützen Betreiber:innen sowie Eigentümer:innen von Gas- und Stromversorgungsnetzen bei allen operativen und strategischen Themen zur Regulierung der Netzentgelte. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen zur langfristigen Ausrichtung und zur Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs sowie die mit den Regulierungsbehörden in den laufenden Verfahren zu führende Kommunikation. Soweit erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll, führen wir gerichtliche Verfahren zur Überprüfung und Korrektur von Entscheidungen der Regulierungsbehörden.

  • operative und strategische Ausrichtung
  • Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs
  • Kommunikation mit Regulierungsbehörden
  • gerichtliche Verfahren

Ansprechpartner:innen

Bei Fragen zum Thema Dezentrale Energieversorgung wenden Sie sich bitte an:

Heidrun Schalle
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+49 30 991 91 21 12
Martin Riedel
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+49 30 991 91 21 23