Aecoute° berät in allen rechtlichen Fragen der Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsvorgaben im europäischen und nationalen Kontext.
Im Einzelnen beraten wir zu folgenden Schwerpunkten:
Ordnungsrechtliche Vorgaben Energieeffizienz (GEG)
Das GEG steht wie das GEIG für die Transformation des Gebäudesektors. Wir beraten unsere Mandant:innen zu den Anforderungen des GEG, zur Versorgung der Objekte mit erneuerbaren Energien, zu Ersatzmaßnahmen, zur Anrechnung auf den PEF und zu möglichen Gestaltungen zur Einhaltung der Effizienzstandards.
- GEG / GEIG
- Versorgung mit erneuerbaren Energien
- Abrechnung auf PEF
- Einhaltung der Effizienzstandards
Messwesen / Digitalisierung
Eine zentrale Aufgabe der Zukunft ist die Digitalisierung des Mess- und Zählerwesens als Grundvoraussetzung für eine effizientere Energiewirtschaft. Der Gesetz- und Verordnungsgeber auf EU-, Bundes- und Landesebene stellt zunehmend Vorgaben auf, die in der Umsetzung herausfordernd und mit analogen Messstellen nicht zu erfüllen sind. Da viele staatliche Fördermitteloptionen, Steuervorteile und Organisationserleichterungen an die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Zählerwesens geknüpft sind, bedarf es hier der Aufgabenwahrnehmung mit einem ganzheitlichen Ansatz: rechtlich, technisch und wirtschaftlich.
- Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene
- Voraussetzung für Fördermitteloptionen, Steuervorteile und Organisationserleichterungen
- ganzheitlicher Ansatz (rechtlich, technisch, wirtschaftlich)
Ansprechpartner:innen
Bei Fragen zum Thema Energieeffizienz / Nachhaltigkeit wenden Sie sich bitte an: