Thema

Transformation der Energieversorgung

Die Energieversorgung aller emittierenden Sektoren steht vor der größten Umwälzung seit der Entwicklung einer Energiebereitstellung, die auf fossilen Ressourcen beruht. Energiewirtschaft ebenso wie die Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft müssen diese Transformation durchlaufen. Die Herausforderungen sind groß, aber die Chancen ebenso.

Aecoute° unterstützt den Weg der Transformation – mit Erfahrung und Wissen, das zu praxistauglichem Rat und umsetzbaren Lösungen führt. Wir möchten Hürden und Hindernisse nehmen und mit unseren Mandant:innen mutig Wege für die Transformation ebnen.

Im Einzelnen beraten wir zu folgenden Schwerpunkten:

Messwesen / Digitalisierung

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Der sog. Rollout der Smart Meter muss schleunigst kommen. Wir helfen bei der Auswahl und Vertragsgestaltung mit Anbieter und Dienstleister und arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen, um für Mandant:innen geeignete Anbieter zu finden und technische Lösungen und Modelle zu gestalten.

  • Rollout der Smart Meter
  • Auswahl und Vertragsgestaltung
  • Gestaltung technischer Lösungen

Elektromobilität

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Die Treibhausgasneutralität erfordert die Transformation aller emittierenden Sektoren einschließlich des Verkehrssektors. Neben Verkehrsverlagerung und -vermeidung wird der Verbrennungsmotor im PkW- bis mittleren Nutzfahrzeugbereich sowie ÖPNV durch Elektromotoren abgelöst werden. Die Infrastruktur wird derzeit ausgebaut. 

Wir beraten Mobilitätsdienstleister und Ladeinfrastrukturbetreiber sowie auf der Nachfrageseite Projekt- und Quartiersgesellschaften, Verwalter von Liegenschaften und Großkunden bei der Beschaffung und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur ebenso wie bei der Nutzung und Vermarktung der THG-Quoten.

  • Transformation des Verkehrssektors
  • Beschaffung Aufbau von Ladeinfrastruktur
  • Nutzung und Vermarktung von THG-Quoten
  • Mobilitätsdienstleister:innen
  • Ladeinfrastrukturbetreiber:innen
  • Quartiersgesellschaften
  • Liegenschaftsverwalter:innen
  • Großkund:innen

Fördermittel

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Ordnungsrecht und Förderung bilden die Pfeiler der Transformation. Genauso wie im energierechtlichen Ordnungsrecht beraten wir unsere Mandant:innen im komplexen Regelwerk aus Vergünstigungen und Anreizen, das nahezu alle energierechtlichen Gesetze und Rechtsverordnungen eint. Wir kennen die Details zu ordnungsrechtlichen Anforderungen und möglichen Vergünstigungen für Aktivitäten und Projekte und finden eine Gestaltung, die beide Seiten der Transformation für unsere Mandant:innen vorteilhaft löst.

  • ordnungsrechtliche Anforderungen
  • Vergünstigungen für Aktivitäten und Projekte

THG-Quote (Treibhausgasquote)

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Die Inanspruchnahme der THG-Quote (Treibhausgasquote) kann Zusatzerlöse generieren. Wir helfen dabei, den regulatorischen Rahmen zu verstehen und Quotenerlöse zu vermarkten und Erlöse zu generieren. Bündlern helfen wir bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung von THG-Quotenübernahme- und -vermittlungsverträgen.

  • THG-Quotenerlöse
  • Vermarktung von THG-Quotenerlösen
  • Vertragsgestaltung
  • THG-Quotenübernahmeverträge
  • THG-Quotenvermittlungsverträge

Förderung erneuerbarer Energien

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Das EEG ist das zentrale Element zur Förderung Erneuerbarer Energien. Es gibt darüber hinaus, sei es im EnUG oder im GEG, indirekt Fördertatbestände, die die Nachfrage nach Erneuerbaren bestimmen. Wir beraten bei der Auswahl geeigneter Förderkonstellationen, Einspeisung mit Förderung, Realisierung ohne Förderung, verschiedenen Förderkategorien, Ausschreibung und Vermarktung.

  • EEG / EnUG / GEG
  • Auswahl geeigneter Förderkonstellationen
  • Ausschreibung
  • Vermarktung

Ordnungsrechtliche Vorgaben Energieeffizienz (GEG)

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Das GEG steht wie das GEIG für die Transformation des Gebäudesektors. Wir beraten unsere Mandant:innen zu den Anforderungen des GEG, zur Versorgung der Objekte mit erneuerbaren Energien, zu Ersatzmaßnahmen, zur Anrechnung auf den PEF und zu möglichen Gestaltungen zur Einhaltung der Effizienzstandards.

  • GEG / GEIG
  • Versorgung mit erneuerbaren Energien
  • Abrechnung auf PEF
  • Einhaltung der Effizienzstandards

Objektversorgung

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Die Objektversorgung fasst etliche energierechtliche Themen zusammen. Sie wird beeinflusst von Effizienzanforderungen aus dem GEG, der zumindest anteilig erforderlichen Versorgung durch erneuerbare Energien, der Sicherung der Versorgung mit Wärme und Strom und soweit vorhanden von der messtechnischen Erfassung und Verarbeitung der dezentralen Erzeugung und den Verbrauchswerten der Nutzer:innen.

Wir beraten bei Quartier- und Objektversorgung durch Auswahl geeigneter Versorgungslösungen durch dezentrale Erzeugung und/oder Bezug durch Dritte. Wir beraten auch bei der Beschaffung und Entwicklung einer geeigneten Metering- und Submeteringinfrastruktur.

  • Effizienzanforderungen (GEG)
  • Beschaffung und Entwicklung von Metering- und Submeteringinfrastruktur

Contracting

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Die Objektversorgung ist eng verbunden mit Contracting. Energieeffizienz und der zunehmende Einsatz von erneuerbaren Energien sowie die sich ändernden Rahmenbedingungen für das Messwesen werden das Contracting beeinflussen, neue Leistungen schaffen und Anforderungen mit sich bringen. Wir wählen in der Beachtung des rechtlichen Umfelds geeignete Modelle und unterstützen bei der vertraglichen Umsetzung.

  • Energieeffizienz
  • Rahmenbedingungen für das Messwesen
  • Vertragliche Ausgestaltung

Speicher

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Energiespeicher sind ein wesentlicher Baustein der Transformation. Speicher können Pumpspeicherwerke, Untertagegasspeicher, Batterien, Elektrolyseure sein. So vielfältig wie Speicher sind, so vielfältig ist das sie betreffende Regelwerk. Sie werden durch ein komplexes Regelwerk gefördert, zum, Beispiel als thermische Speicher im KWKG, als Stromspeicher durch Vergünstigungen bei den Netzentgelten sowie bei hoheitlich veranlassten Kosten, wie den Netzumlagen. Die regulatorische Einordnung des Speichers, wie die Vermarktung der Kapazität und der Gestaltung als Erzeuger und als Abnehmer oder zur Glättung von Profilen und Angebot von Flexibilität sind Themen, bei denen wir Sie unterstützen.

  • Pumpspeicherwerke
  • Untertagegasspeicher
  • Batterien
  • Elektrolyseure
  • thermische Speicher
  • Stromspeicher
  • KWKG
  • Netzentgelte
  • Netzumlagen

Beihilferecht

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Durch das Beihilferecht wacht die EU-Kommission über die Einhaltung des einheitlichen (Energie)Marktes ohne verzerrende nationale Fördermaßnahmen oder Barrieren. Die Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) sind im Energiebereich von besonderer Bedeutung. Wir ordnen eine erstrebte Förderung für individuelle Vorhaben in den Beihilferahmen ein und zeigen auf, ob es, wenn nicht durch KUEBLL, so ggf. als de-minimis oder aufgrund anderer Ausnahmen zulässig ist.

  • Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL)
  • Zulässigkeit erstrebter Förderungen

Power to X, Wasserstoff

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Fossile Energieträger werden abgelöst durch erneuerbare Energieträger. Nicht in allen Prozessen und Anwendungen ist die direkte Verwendung elektrischer Energie technisch und/oder wirtschaftlich möglich. Die Verwendung von Wasserstoff oder gasförmigen erneuerbaren Energieträgern (RFNBOs) wird in Bereichen des Flug-, See- und Schwerlastverkehrs wie auch in der energieintensiven Industrie notwendig. Wasserstoff ist ein Energieträger, der für die Energieversorgung bisher keine nennenswerte Bedeutung hatte. Die Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Transport muss entlang der Transformation der Gasinfrastruktur und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien entwickelt werden. Wir beraten bei Netzanschluss und Netzzugang von Speichern und Elektrolyseuren. Wir unterstützen auch bei der Entwicklung einer Gasinfrastruktur im Zuge der Transformation.

  • Wasserstoff
  • gasförmige erneuerbare Energieträger (RFNBOs)
  • Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Transport von Wasserstoff
  • Netzanschluss und Netzzugang von Speichern und Elektrolyseuren
  • Entwicklung einer Gasinfrastruktur

Direktvermarktung

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Die Direktvermarktung beraten wir in allen drei Formen: geförderte Direktvermarktung innerhalb des EEG, die Direktlieferung in räumlichem Zusammenhang und die Direktvermarktung ohne Förderung in Form der sonstigen Direktvermarktung (auch als PPA bezeichnet). Wir unterstützen Betreiber:innen, Abnehmer:innen, Intermediäre und Händler:innen bei der Gestaltung von Master-Templates, bei der Verhandlung und Auswahl innerhalb der möglichen Vermarktungsformen.

  • geförderte Direktvermarktung / EEG
  • Direktlieferung in räumlichen Zusammenhang
  • Direktvermarktung ohne Förderung / PPA
  • Gestaltung von Master-Templates
  • Verhandlung und Auswahl möglicher Vermarktungsformen

PPA

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PPA bezeichnet Formen der sonstigen Direktvermarktung, sei es innerhalb des EEG, oder komplett außerhalb des EEG. Mitunter werden auch Direktlieferungen im Markt so bezeichnet. Wir beraten Betreiber:innen oder Abnehmer:innen, Intermediäre und Großhändler:innen in der Auswahl der geeigneten Vertragsgestaltung und kombinieren für unsere Mandant:innen auch verschiedene Vertragsformen von rein finanziell / virtuell bis physisch über eine Direktleitung vom Erzeuger zum Verbraucher.

  • EEG
  • Betreiber:innen oder Abnehmer:innen, Intermediäre und Großhändler:innen
  • finanziell / virtuell und physisch

Quartiersentwicklung

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In der Quartiersentwicklung finden sich zahlreiche energierechtliche Themen wieder, denn das Quartier benötigt elektrische und thermische Energie sowie Bewegungsenergie. Wir beraten bei der Entwicklung geeigneter Versorgungslösungen durch dezentrale Erzeugung, Bezug durch Dritte, eigene Beschaffung und Entwicklung der geeigneten Infrastruktur.

  • elektrische und thermische Energie sowie Bewegungsenergie
  • Entwicklung geeigneter Versorgungslösungen
  • Entwicklung geeigneter Infrastruktur

Herkunftsnachweise

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Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem nationalen und europäischen Regelwerk für Herkunftsnachweise. Herkunftsnachweise haben Bedeutung für den Nachweis der erneuerbaren Eigenschaft von Strom und gasförmiger Energieträger wie Biomethan, Biogas und Wasserstoff. Wir beraten bei der Beschaffung bzw. dem Verkauf von Herkunftsnachweisen über Großhandelsverträgen, finanziell und physisch. Wir unterstützen beim Tätigen von Hedginggeschäften und regulatorischen Themen zum Register, zur Weitergabe, Übertragung, Ausstellung, Anerkennung und Löschung. Die weitere regulatorische Entwicklung in der angestrebten Harmonisierung und Standardisierung der Herkunftsnachweise verfolgen wir für unsere Mandant:innen laufend mit.

  • nationales und europäisches Regelwerk
  • Biomethan, Biogas und Wasserstoff
  • Beschaffung und Verkauf von Herkunftsnachweisen, finanziell und physisch
  • Hedginggeschäfte
  • regulatorische Themen (Register, Weitergabe, Übertragung, Ausstellung, Anerkennung, Löschung)

Ansprechpartner:innen

Bei Fragen zum Thema Transformation der Energieversorgung wenden Sie sich bitte an:

Heidrun Schalle
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+49 30 991 91 21 12
Heiko Lange
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+49 30 991 91 21 15