Aecoute° berät Mandant:innen zu allen rechtlichen Anforderungen und prüft ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten. Es geht uns darum, rechtliche Risiken zu vermeiden – und dabei immer die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit unserer Mandant:innen im Blick zu behalten.
Im Einzelnen beraten wir zu folgenden Schwerpunkten:
Netzentgeltregulierung
Wir unterstützen Betreiber:innen sowie Eigentümer:innen von Gas- und Stromversorgungsnetzen bei allen operativen und strategischen Themen zur Regulierung der Netzentgelte. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen zur langfristigen Ausrichtung und zur Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs sowie die mit den Regulierungsbehörden in den laufenden Verfahren zu führende Kommunikation. Soweit erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll, führen wir gerichtliche Verfahren zur Überprüfung und Korrektur von Entscheidungen der Regulierungsbehörden.
- operative und strategische Ausrichtung
- Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs
- Kommunikation mit Regulierungsbehörden
- gerichtliche Verfahren
Entflechtung
Wir beraten bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Entflechtung der Tätigkeiten des Netzbetriebs von den wettbewerblichen Bereichen und unterstützen unter anderem bei den sich hieraus ergebenden Fragen zur Strukturierung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen.
- Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
- Entflechtung des Netzbetriebs
- Strukturierung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen
Konzessionsvertragsrecht
Wir beraten beim Abschluss von Konzessionsverträgen für Strom- und Gasversorgungsnetze. Daneben unterstützen wir bei rechtlichen Fragestellungen zu den aus Konzessionsverträgen folgenden Rechten und Pflichten, unter anderem zur Zahlung von Konzessionsabgaben. Zudem begleiten wir die Verfahren zur Vergabe von Konzessionen im Wasserbereich.
- Abschluss von Konzessionsverträgen
- Rechte und Pflichten, z.B. Konzessionsabgaben
- Vergabe von Konzessionen im Wasserbereich
Messwesen / Digitalisierung
Für die betroffenen Betreiber von Energieversorgungsnetzen ergeben sich weitreichende und detailliert geregelte Pflichten zum Einbau von modernen Messeinrichtungen sowie intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (Rollout von Smart-Metern). Wir unterstützen bei den hiermit in Verbindung stehenden operativen und strategischen Entscheidungen sowie bei weiteren rechtlichen Themen, die sich aus der notwendigen Digitalisierung der Energiewirtschaft ergeben.
- Einbaupflichten
- intelligente Messsysteme
- Smart-Meter-Rollout
- Messstellenbetriebsgesetz
Geschlossene Verteilernetze, Kundenanlagen
Aecoute berät zu allen rechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb geschlossener Verteilernetze oder Kundenanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes verbunden sind. An erster Stelle steht insoweit die sowohl rechtlich als auch strategisch geprägte Entscheidung zur Einstufung der jeweils betroffenen Infrastruktur als Versorgungsnetz oder Kundenanlage. Die Unterstützung durch Aecoute umfasst ferner insbesondere die Begleitung in Verfahren der zuständigen Regulierungsbehörden sowie die Auseinandersetzung mit anderen Marktteilnehmern.
- Einstufung als Kundenanlage oder Versorgungsnetz
- Betrieb geschlossener Verteilernetze
Elektromobilität
Die Treibhausgasneutralität erfordert die Transformation aller emittierenden Sektoren einschließlich des Verkehrssektors. Neben Verkehrsverlagerung und -vermeidung wird der Verbrennungsmotor im PkW- bis mittleren Nutzfahrzeugbereich sowie ÖPNV durch Elektromotoren abgelöst werden. Die Infrastruktur wird derzeit ausgebaut.
Wir beraten Mobilitätsdienstleister und Ladeinfrastrukturbetreiber sowie auf der Nachfrageseite Projekt- und Quartiersgesellschaften, Verwalter von Liegenschaften und Großkunden bei der Beschaffung und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur ebenso wie bei der Nutzung und Vermarktung der THG-Quoten.
- Transformation des Verkehrssektors
- Beschaffung Aufbau von Ladeinfrastruktur
- Nutzung und Vermarktung von THG-Quoten
- Mobilitätsdienstleister:innen
- Ladeinfrastrukturbetreiber:innen
- Quartiersgesellschaften
- Liegenschaftsverwalter:innen
- Großkund:innen
Speicher, Power to X, Wasserstoff
Der notwendige Umbau der Energieversorgungssysteme zu einer kompletten Versorgung auf wesentlich volatil einspeisende erneuerbare Energien wird auch in erheblicher Weise von der Integration von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie auf mechanische, chemische oder batterieelektrische Weise abhängen. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine Reihe von Privilegien für den Netzanschluss und Netzzugang von Speichern und Elektrolyseuren sowie deren wirtschaftlichen Betrieb vor. Wir beraten bei den hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen.
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
- Privilegien für Netzanschluss und Netzzugang von Speichern und Elektrolyseuren
Vertragsgestaltung
Obwohl die vertraglichen Inhalte der im regulierten Netzbereich abzuschließenden zivilrechtlichen Vereinbarungen in weiten Teilen von gesetzlichen oder behördlichen Regelungen vorgegeben sind, besteht in verschiedenen Bereichen die Notwendigkeit, rechtssichere und wirtschaftlich sachgerechte Lösungen durch Verträge zu fixieren. Dies betrifft unter anderem die Vereinbarungen zu Sonderentgelten im Sinne von § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV oder § 20 Abs. 2 GasNEV. Wir unterstützen die Marktteilnehmer bei den Verhandlungen zum Abschluss derartiger Vereinbarungen sowie beim Abschluss weiterer zivilrechtlicher Verträge, die mit dem Betrieb, der Übernahme oder der Übertragung von Infrastruktureinrichtungen in Verbindung stehen.
- Fixieren von rechtssicheren und wirtschaftlich sachgerechten Lösungen
- Vereinbarungen zu Sonderentgelten (§ 19 Abs. 2 und 3 StromNEV oder § 20 Abs. 2 GasNEV) zivilrechtliche Verträge in Verbindung mit dem Betrieb, der Übernahme oder der Übertragung von Infrastruktureinrichtungen
Fördermittel
Wir beraten Betreiber der für den Umbau des Energieversorgungssystems notwendigen Anlagengüter – z.B. Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff – zu möglichen Fördermitteln. Wir prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und unterstützen bei der Beantragung.
- Voraussetzungen Fördermittelbeantragung
Beihilferecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Strom- und Gasversorgungsnetzen berühren in verschiedenen Bereichen die europarechtlichen Vorgaben zur Gewährung von Beihilfen. Wir beraten bei den sich ergebenden rechtlichen Fragestellungen.
- Europarechtliche Vorgaben für Beihilfen
Umlagen und Abgaben
In engem Zusammenhang mit den für die Nutzung von Energieversorgungsnetzen zu entrichtenden Entgelten stehen die hoheitlich veranlassten Umlagen, Steuern und Abgaben, die von privaten und gewerblichen Letztverbrauchern vereinnahmt werden müssen. Wir prüfen, in welchen Fällen Sonderregelungen greifen, die zu einer Verringerung der wirtschaftlichen Belastungen durch Umlagen und Abgaben führen.
- Sonderregelungen bei hoheitlich veranlassten Umlagen, Steuern und Abgaben
- Verringerung von wirtschaftlichen Belastungen
Quartiersentwicklung
Die Entwicklung von Stadtgebieten zu ökologischen und nachhaltigen Lebensräumen berührt eine Vielzahl energierechtlicher Themen. Wir beraten die hiermit befassten Unternehmen bei der strategischen Planung und bei konkreten Einzelfragen, z.B. der Ausgestaltung notwendiger Verträge.
- Stadtgebiete als ökologisch und nachhaltige Lebensräume
- strategische Planung
- Vertragsgestaltung
Wärmenetze und Wärmespeicher
Wir begleiten Mandant:innen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern.
- Wärme- und Kältenetze
- Wärme- und Kältespeicher
Vergaberecht Energiewirtschaft
Bei Eigentümern und Betreibern von Energieversorgungsanlagen handelt es sich oftmals um öffentliche Auftraggeber, die für die Vergabe von Aufträgen besondere Regelungen zu beachten haben. Wir unterstützen bei den insoweit durchzuführenden Verfahren.
- Vergaberegelungen für öffentliche Auftraggeber
Ansprechpartner:innen
Bei Fragen zum Thema Infrastruktur wenden Sie sich bitte an: